Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO wird zwischen dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ / „Verantwortlicher“) und der Gruker Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ / „Auftragsverarbeiter“ / „BattleHost“) geschlossen. Der AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und tritt mit Abschluss des Hauptvertrages in Kraft.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung von Hosting-Dienstleistungen (VPS, Game-Server, Web-Hosting).
(2) Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages.
(3) Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung und Bereitstellung von Daten auf den vom Auftragnehmer betriebenen Servern im Rahmen der Hosting-Dienstleistung.
§ 2 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
(1) Art der personenbezogenen Daten: Die Art der Daten wird durch den Auftraggeber bestimmt. Sie umfasst insbesondere die Daten, die der Auftraggeber auf den bereitgestellten Servern speichert oder verarbeitet.
(2) Kategorien betroffener Personen: Die Kategorien werden durch den Auftraggeber bestimmt. Es können Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Dritte des Auftraggebers betroffen sein.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:
- Die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
- Sicherzustellen, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
- Alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen
- Unterauftragnehmer nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO)
- Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO)
- Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird (Art. 33 DSGVO)
- Nach Beendigung des Auftrags alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragnehmer gewährleistet die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Rechenzentren mit physischen Zugangskontrollen
- Zugangskontrolle: Passwortgeschützte Systeme, SSH-Key-Authentifizierung
- Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungssystem
- Trennungskontrolle: Logische Mandantentrennung durch Virtualisierung
Integrität
- Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Datenübertragung (TLS/SSL)
- Eingabekontrolle: Protokollierung administrativer Zugriffe
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Redundante Netzwerkanbindung und Stromversorgung
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Monitoring
- DDoS-Schutzmaßnahmen
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Regelmäßige Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 5 Unterauftragnehmer (Unterauftragsverarbeiter)
(1) Der Auftragnehmer setzt derzeit folgende Unterauftragnehmer ein:
| Unternehmen | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| BattleHost-eigene Infrastruktur (Gruker Digital Solutions) | Betrieb der Virtualisierungs- und Managementplattform | Deutschland / EU |
| Rechenzentrums- und Netzwerkanbieter | Colocation, Stromversorgung, physische und netzseitige Anbindung | EU / EWR |
| Stripe, Inc. | Zahlungsabwicklung | USA (EU-Standardvertragsklauseln) |
(2) Der Auftraggeber erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern in Textform. Der Auftraggeber kann gegen solche Änderungen innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung Einspruch erheben.
§ 6 Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses AVV zu überprüfen, auch durch Inspektionen.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
§ 7 Beendigung
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragnehmer sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, vor der Löschung eine Herausgabe der Daten in einem gängigen Format zu verlangen. Die Herausgabe erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage.
Stand: Februar 2026